In unseren neuen Räumen befindet sich eine kleine Schauwerkstatt, die neben der Filmproduktion noch
die Aufgabe einer Lehrwerkstatt erfüllt.
Es wird keine Lehrgänge zum Erlangen der nötigen Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz vermittelt sondern Lehrgänge, die die beim Wiederladen notwendigen Arbeitsschritte und Gerätschaften erklärt und zeigt, wie diese eingestellt und benutzt werden. Diese Lehrgänge finden in einem kleinen Rahmen statt (max. 2 Personen) und richten sich nur an Inhaber der Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes.
Sobald hier Schulungstermine veröffentlicht werden, könne diese gebucht werden.
Weitere Information sowie den Schulungsinhalt und Ablauf finden Sie dann ebenfalls an dieser Stelle.
Im Bereich des Bundesland Sachsen, ist ggf. auch eine Schulung bei Ihnen zu Hause mit Ihrer bereits vorhandenen Ausrüstung möglich. Hier sollte aber unbedingt vorab eine Abstimmung der örtlichen Gegebenheit, Anreise, der Kosten, der vorhanden Ausrüstung und andere Dinge besprochen und individuell vereinbart werden.